So bekommt Ihr Euer Geld zurück

Wie bekommt ihr euer Geld zurück? Das schreibt die Verbraucherzentrale:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/wenn-grossveranstaltungen-wegen-corona-abgesagt-werden-ihre-rechte-45416

 

Darf ich Karten aus Angst vor einer Infektion freiwillig zurückgeben?

Ja, aber dann gibt es kein Geld zurück. Angst vor einem Virus ist kein Grund, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Hier kann nur auf die Kulanz des Veranstalters gehofft werden, fragen kostet aber nichts.

Und wenn die Veranstaltung wegen Corona ausfällt?

Prinzipiell ja, der Veranstalter kann ja nicht seiner Pflicht nachkommen die im Kaufvertrag vereinbart wurde – das hat auch nichts damit zu tun, ob er für die Absage verantwortlich ist.

Auf jeden Fall beim Veranstalter oder an der Vorverkaufsstelle melden und informieren, wie eine Rückgabe abläuft.

Und wenn eine Veranstaltung verschoben wird, ich am Ersatztermin nicht da sein kann?

Eine Verschiebung müsst ihr nicht hinnehmen. Wenn ihr keine Zeit habt, könnt ihr die Karte zurückgegeben. Vorverkaufsgebühr und Versandkosten stehen euch dann auch zu.

Das geht aber nur, wenn ein vorher ein Termin vereinbart wurde. Wenn Tickets ohne festes Datum verkauft wurden, gelten hier evtl. andere Regeln.

Klauseln in den AGB, die eine Rückgabe des Tickets nur bei genereller Absage gestatten, sind laut Verbraucherzentrale unwirksam.

Und im Fall von Dauerkarten, z.B. bei Fußballspielen, wenn einzelne Spiele ohne Publikum stattfinden?

Auch da ist es ja möglich, den Preis für ein einzelnes Spiel auszurechnen. Laut Verbraucherzentrale können Besitzer von Dauerkarten daher den Preis für die abgesagte Veranstaltung zurückfordern, selbst wenn es in den AGB anders steht.

Wie ist es mit den Kosten für ein gebuchtes Hotelzimmer?

Das ist aktuell unklar. Der Veranstalter muss eigentlich entstandene Schäden ersetzen, z.B. Kosten für gebuchte Hotelzimmer und schon gezahlte Fahrtkosten.

Dies gilt aber nur, wenn der Veranstalter Schuld am Ausfall trägt. Liegt aber höhere Gewalt vor, dann ist die Rechtslage aktuell strittig.