Wer sich nach einer Zahnzusatzversicherung umgesehen hat, wird schnell bemerkt haben, dass sich der Markt für Versicherer grundsätzlich in zwei verschiedene Lager spaltet. Bei Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeiten haben Versicherte sofortigen Anspruch auf eine Kostenübernahme durch eine Versicherung.
Zudem werden auch die Kosten für Heilverfahren übernommen, die direkt nach Vertragsabschluss anstehen. Tarife mit einer Wartezeit übernehmen so lange keine Kosten bis sich die Versicherung Klarheit über den Allgemeinzustand der Zähne und die erwartenden Kosten verschafft hat.
So können Wartezeiten von bis zu 12 Monaten entstehen, ehe man als Versicherte überhaupt Anspruch auf eine Kostendeckung hat. Wer in absehbarer Zeit eine kostspielige Zahnbehandlung oder Zahnersatz benötigt, sollte deshalb über einen Tarif ohne Wartezeit nachdenken. Doch aufgepasst: Der Versicherungsschutz gilt nicht, wenn man schon beim Zahnarzt war und bereits einen Heil-und Kostenplan erstellt bekommen hat.
So werden nur Behandlungen durch eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit übernommen, wenn die Zahnschäden noch nicht dokumentiert wurden.