Der Winter zieht ins Rockland ein, morgens herrschen langsam Minusgrade und die Straßen können glatt und vereist sein.
Für die Autofahrer gilt nun, besondere Vorsicht walten zu lassen, um sicher und unfallfrei durch die kalte Jahreszeit zu kommen.
Klare Sicht
Jetzt, wo es morgens Minusgrade gibt, müssen besonders Autofahrer für klaren Durchblick sorgen. Die Frontscheibe muss eisfrei sein, sonst droht ein Bußgeld. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Scheibe vom Eis zu befreien, aber nicht alle sind erlaubt und funktionieren.
Winterreifenpflicht
Die Temperaturen liegen morgens um den Gefrierpunkt und hier bei uns in Deutschland gilt die Winterreifenpflicht.
Autoexperte Frank Wiedemann: was bedeutet die Winterreifenpflicht konkret für die Autofahrer?
Das bedeutet, dass – so sagt es das Gesetz – das bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch Eis- oder Reifglätte“ Winterräder auf dem Auto sein müssen. Als Winterreifen gelten alle M+S – also Matsch und Schnee – Reifen mit dem M+S Symbol und alle Ganzjahresreifen. Wenn ihr unsicher seid, fragt ihr den Fachmann in der Werkstatt oder Euren Reifenhändler.
Gilt das jetzt für alle Fahrzeuge? PKW, LKW, Busse, usw.?
Ja, fast. PKW, leichte LKW bis 8 Tonnen und auch Motorräder sind von der Winterreifenpflicht betroffen. Die müssen also auf alle zwei Achsen Winterräder aufziehen. Nur auf einer Achse Winterräder reicht nicht. Anders ist das bei schweren Nutzfahrzeugen. Busse oder die großen Brummis müssen nur auf den Antriebsrädern Winterräder haben, weil man hier davon ausgeht, dass die restliche Bereifung dieser Fahrzeuge sowieso wintertauglicher ist, als ein PKW-Sommerreifen. Das gilt im übrigen auch für durchreisende Fahrzeuge aus anderen Ländern. Landwirte haben dagegen Glück: Traktoren und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge brauchen keine Winterreifen.
Was passiert, wenn ich keine Winterreifen drauf habe?
Bei einer Verkehrskontrolle drohen 60 Euro Bußgeld – bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 80 Euro, bei Gefährdung 100 und bei einem Unfall sogar 120 Euro und jeweils 1 Punkt. Wer sein Auto mit Sommerrädern bei Schnee und Eis stehen lässt, muss nix bezahlen – wer also am Straßenrand parkt und nicht fährt, dem droht auch kein Bußgeld. Unabhängig vom Bußgeld kann es bei einem Unfall mit Sommerrädern im Winter passieren, dass die Versicherung nur einen Teil des Schadens übernimmt oder im schlimmsten Fall gar nichts bezahlt.
Geschwindigkeit
Natürlich müsst Ihr Eure Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anpassen. Bei Sichtverhältnissen unter 50 Metern gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.
Autobatterie
Eure Autobatterien müssen im Winter viel leisten um bei Minusgraden den kalten Motor zu starten. Fahrt Ihr nur Kurzstrecken zur Arbeit, reicht die Zeit für die Lichtmaschine oft nicht aus, um die Batterie wieder vollständig zu laden. Zumal meist Licht und Heizung angeschaltet sind. Meist reicht es, die Batterie für eine Nacht an ein Ladegerät anzuschließen. Sollte der Akku dann noch schwächeln, sollte er ersetzt werden.
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